Unterschied Psychiater, Psychotherapeut, Psychologe

Facharzt für (Kinder- und Jugend-) Psychiatrie und Psychotherapie
  • Eine Facharztweiterbildung zum Facharzt für (Kinder- und Jugend-) Psychiatrie und Psychotherapie beinhaltet neben dem Medizinstudium mit Absolvierung des Staatsexamens weitere fünf Ausbildungsjahre bis zur Facharztprüfung, in denen grundlegend psychiatrisch aber auch psychotherapeutisch gearbeitet wird. Der Titel Facharzt berechtigt zur Ausübung von ärztlichen Behandlungen, sowohl psychiatrischen als auch psychotherapeutischen. Hierzu gehört auch die Verordnung von Medikamenten. 
Psychologe
  • Die Berufsbezeichnung „Psychologe“ darf nur von Personen geführt werden, die über den Abschluss eines Hochschulstudiums in Psychologie verfügen. Die Psychologie ist eine eigenständige empirische Wissenschaft, während die Psychiatrie ein Teilgebiet der Medizin ist. Die Psychologie beschreibt und erklärt das Erleben und Verhalten des Menschen, seine Entwicklung im Laufe des Lebens sowie sämtliche dafür maßgeblichen inneren und äußeren Faktoren und Bedingungen. Während des Hauptstudiums werden Kenntnisse über die seelisch-körperliche Gesundheit und Krankheit sowie Grundlagen der wissenschaftlichen Psychotherapie vermittelt. Nach Studienabschluss kann der Psychologe eine mehrjährige Zusatzausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten / Psychoanalytiker absolvieren und damit die staatliche Zulassung (Approbation) erhalten und sich “psychologischer Psychotherapeut“ nennen.
Psychotherapeut
  • Ein „Psychotherapeut“ kann z. B. ein Arzt („ärztlicher Psychotherapeut“), ein Psychologe („psychologischer Psychotherapeut“) oder auch ein (Sozial-)Pädagoge sein, der neben seinem Hochschulstudium eine Zusatzausbildung zum Psychotherapeuten absolviert hat. Seit 1999 ist die Fachbezeichnung "Psychotherapie" gesetzlich geregelt und geschützt. Ärzte und Psychologen können eine entsprechende Weiterbildung nach Abschluss ihres Studiums absolvieren. Die Fachärzte für (Kinder- und Jugend)Psychiatrie und Psychotherapie bzw. der Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie erwerben die als Psychotherapeut notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen ihrer Facharzt-Weiterbildung nach Abschluss des Studiums, können zudem zur weiteren Qualifizierung noch eine gesonderte Zusatzprüfung „Psychotherapie“ ablegen. Der Psychologe erlangt dieses Wissen nach seinem Diplom nach entsprechendem Studium in Form einer mehrjährigen Weiterbildung. Anders als der Arzt darf er z.B. in der Regel weder körperliche Untersuchung durchführen noch Medikamente verordnen. Geplant ist aktuell noch ein Studiengang „Psychotherapie“. 
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